Radentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Mittel kommunaler Mitbestimmung

Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist ein vom hessischen Landtag vor wenigen Jahren erst eingeführter Bestandteil der direkten demokratischen Teilhabe der BürgerInnen an den politischen Entscheidungen ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Rechtsgrundlage dafür ist der § 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Das wollen wir nutzen, um in den nächsten Jahren - und nicht erst in "ferner Zukunft" - mehr und bessere Radwege für Kassel zu erhalten, sodass Radfahren weniger gefährlich wird und (noch) mehr Spaß macht! Wir orientieren uns dabei an anderen Städten, die einen solchen "Radentscheid" bereits erfolgreich durchgeführt haben bzw. gerade dabei sind dies zu tun.

Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden.

Dazu müssen wir zunächst unser Bürgerbegehren formulieren. Es muss eine konkrete Frage enthalten, über die die Bürger*innen später abstimmen sollen. Die Frage muss so formuliert sein, dass sie mit "JA" oder "NEIN" beantwortet werden kann. Weiterhin muss das Bürgerbegehren eine Begründung und einen Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme(n) enthalten. Unsere Forderungen zur Verbesserung der Radverkehrs-Infrastruktur müssen so gestaltet sein, dass sie die Voraussetzungen der HGO erfüllen. Tun sie das nicht, ist das Bürgerbegehren unzulässig. Aus diesem Grund werden wir uns von erfahrenen Aktivist*innen von Changing Cities e.V. Berlin und Expert*innen aus anderen Städten gründlich beraten lassen.   

Unterschriftensammlung

Sobald das Bürgerbegehren eingereicht ist, beginnen wir mit der Unterschriftensammlung. In Kassel müssen 3% der zur letzten Kommunalwahl wahlberechtigten Einwohner*innen die formulierten Forderungen mit ihrer Unterschrift unterstützen. Bei der Kommunalwahl 2016 waren in Kassel 150.033 Bürger*innen wahlberechtigt. Deshalb brauchen wir die gültigen Unterschriften von mindestens 4.501 Wahlberechtigten.

Da jedoch bei strenger Prüfung der geleisteten Unterschriften die eine oder andere nicht zulässig sein dürfte, brauchen wir sicherheitshalber mindestens 5.000 Unterschriften von Kasseler Bürger*innen. Das sollte doch machbar sein! Zum Bekanntmachen der Aktion und vor allem während der Sammlung der Unterschriften brauchen wir viele engagierte Unterstützer*innen. Wenn Du eine*r von ihnen sein möchtest, melde Dich gerne bei uns!   

Bürgerentscheid

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Anstatt eine Abstimmung, also einen Bürgerentscheid, über die verlangten Maßnahmen durchzuführen, kann diese auch vorab beschließen die Forderungen anzunehmen und umsetzen. Andernfalls wird ein Bürgerentscheid an einem von der Stavo zu bestimmenden Termin durchgeführt.

Dieser darf frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulässigkeit liegen und wird oft mit einer anderen Wahl zusammengelegt.

Im Falle des Radentscheides Kassel wäre das die Europawahl im Frühjahr 2019 (gewesen)!

 

Die zur Wahl gestellte Frage ist positiv entschieden wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit "JA" beantwortet wirdDabei müssen mind. 15 % der wahlberechtigten Einwohner*innen zugestimmt haben, also in Kassel mindestens 22.505 Personen. 

Ein Bürgerentscheid, der die erforderliche Mehrheit erhalten hat, hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und muss demzufolge von der Stadtverwaltung umgesetzt werden..!

Kontakt

Radentscheid Kassel 

c/o UmweltHaus Kassel e.V.

Wilhelmsstraße 2

34117 Kassel


0561/4503577 (Umwelthaus)

 

info [at] radentscheid-kassel.de

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Spendenkonto

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Kontoinhaber: VCD Hessen e.V.

Zweck: Radentscheid Kassel 

 

Spenden sind steuerlich absetzbar!